Wer bauen will, braucht eine Baubewilligung - in der Schweiz passend zum jeweiligen kantonalen Baurecht. In der Planungsphase ist die Herausforderung für Architekten deshalb, die Bauherrenwünsche innerhalb der gültigen Baugesetzgebung zu erfüllen. Am besten gleich beim ersten Anlauf. Eine echte Herausforderung!

Das Baurecht - und damit die Baueingaben - sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Baueingabe von zwei Einfamilienhäusern im Kanton Zürich (hoher Papierstapel) und im Kanton Bern (tiefer Papierstapel)

Wer sich für Renggli als Totalunternehmung und damit für unsere Architekturleistung interessiert, für den beginnt der Bauprozess mit einem intensiven Austausch. Worauf legen Sie wert, haben Sie konkrete Vorstellungen des künftigen Hauses, gibt es von Anfang an zu berücksichtigende Faktoren, wie möchten Sie leben – heute und in Zukunft? Wir erstellen eine individuelle Bedürfnisanalyse sowie bereits ein möglicher Vorgehensplan für die Realisierung Ihres Bauprojekts. Sind die ersten Punkte geklärt, werden unsere Architekten schon bald konkret. In einer Machbarkeitsstudie klären wir – wenig überraschend – die Machbarkeit der Projektidee, abgestimmt auf das Grundstück und das Baugesetz. Das heisst, darin werden wirtschaftliche, technische und baurechtliche Aspekte geprüft und analysiert. Sie erhalten eine Grobkostenschätzung, planerische und gestalterische Lösungsansätze in Volumen und Flächen sowie einen realistischen Terminplan.

Ist eine Machbarkeitsstudie zwingend?

Eine Machbarkeitsstudie ist nicht kostenlos und manche Bauherren überlegen sich, ob eine solche wirklich notwendig ist. Der entscheidende Vorteil einer Machbarkeitsstudie: Verbirgt sich in Ihrer Projektidee ein Killerkriterium, wird es hier aufgedeckt. Ist bspw. der Hang so gerölllastig, dass die Statik unmöglich gewährleistet werden kann? Sind die Kosten für die Projektidee am gewählten Standort untragbar? Die Machbarkeitsstudie umreisst verlässlich die wichtigsten Punkte - wenn hier entscheidende Argumente gegen das Projekt sprechen, sind diese Erstellungskosten also gut investiert. Und da ein anschliessendes Vorprojekt auf den Parametern der Machbarkeitsstudie aufbaut, ist die Arbeit in keinem Fall überflüssig, sondern wegweisend.

Vom Vorprojekt zur Baueingabe

Spricht nichts gegen das Projekt und sind die Rahmenbedingungen definiert, entstehen danach in einem Vorprojekt das Raumprogramm, detaillierte Grundrisse, auf Wunsch 3D-Visualisierungen und/oder virtueller Rundgang, wir machen Abklärungen zu Fördergeldern sowie eine Kostenberechnung. Nach und nach nimmt das Haus auf dem Papier, bzw. am Bildschirm, die endgültige Form an. Das bereinigte Vorprojekt bildet dann die Grundlage für den detaillierten Generalunternehmer- bzw. Totalunternehmervertrag. Das Vorprojekt wird dann zu einem bewilligungsfähigen Baueingabeprojekt weiterentwickelt. Je nach Fall organisieren wir vor der Baueingabe Nachbarschaftsinfos für das Projekt, um auch allenfalls kritische Stimmen von Anfang an auf den Weg mitzunehmen. Bestens vorbereitet reichen wir für Sie das Baugesuch ein. Bei Einsprachen vertreten wir Ihre Interessen und wenn die Baubewilligung steht, freuen wir uns mit Ihnen über den weiteren Bauprozess:

  • Bemusterung
  • Ausführungspläne erstellenSpatenstich
  • Montage auf dem Bauplatz
  • Innenausbau
  • Umgebungsgestaltung
  • Hausübergabe!
  • Und ab und zu: gemeinsames Anstossen bei den Meilensteinen

Bauherrenideen vs. Baugesetz

Jedes Bauprojekt steht im Spannungsdreieck von Architektur, Bauherrschaft und Behörden. Unsere Architekten legen Wert drauf, die Projekte innerhalb der Baugesetzgebung zu entwickeln. Das klingt unflexibel. „Wir gehen auf die Wünsche der Kunden ein – aber behalten die Machbarkeit stets im Blickfeld. Wir machen den Bauherren klare Aussagen, was möglich ist und was nicht. Falsche Versprechungen in der Planung nützen niemandem etwas", sagt Torsten Emmerich, Leiter Generalplanung und Architekt bei Renggli. Sonderwünsche und Abweichungen müssen gegenüber den Behörden sehr gut begründet werden. „Wenn wir Chancen im Verhandlungsbereich mit den Behörden sehen, nutzen wir diese aber selbstverständlich". Grundsätzlich empfehlen wir den Bauherren auch, möglichst wenige Abhängigkeiten einzugehen. Unsere Erfahrung aus hunderten von realisierten Projekten zeigt, dass diese nämlich immer Reibungspotential bieten. Ein schönes Detail zum Schluss: Im letzten Jahr sind alle von unserer Projektplanung eingereichten Baueingaben von den Behörden bewilligt worden.

Lesen Sie auch den Blogbeitrag von Alain Lienberger „Das Sorglospaket. Eine Illusion?"

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«Gut geplant ist halb bewilligt»

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